Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
Stand: 25.01.2021
Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird nach Anlage 1 berechnet.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 23a EEG 2023 →
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- BGH, 28.06.2022 – XIII ZR 4/21Entschädigungsanspruch des direkt vermarktenden Betreibers einer Erneuerbare-Energien-Anlage bei Einspeisereduzierung wegen eines Netzengpasses: Ersatz der aufgrund eines Direktvermarktungsvertrags entgangenen Vergütung; Ersatz für Einspeisemanagementmaßnahmen bei Reduktion des anzulegenden Wertes auf null in langanhaltenden Phasen negativer Börsenstrompreise - Windpark HögelZitiert von 7
- OLG Thüringen, 19.02.2025 – 2 U 878/23
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